Förderung: Sachsen-Anhalt

Zuschuss für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung
Wer wird gefördert?
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III

Weitere Informationen
Bei Fragen zum Programm oder zur Antragstellung wählen Sie bitte die kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 der Investitionsbank und/oder unter www.ib-sachsen-anhalt.de

Was wird gefördert?
  • Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge)
  • nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 Euro

 

Wie hoch ist die Förderung?
  • bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro
  • bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung
  • bis 60 % für alle anderen Berechtigten

 

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