Förderprogramm Weiterbildungsbonus
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Investitionen, die der Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten und deren Anpassung an sich wandelnde Anforderungen, dem beruflichen Aufstieg oder dem Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit dienen. Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung. Ziel ist es, die Qualifikationen von Beschäftigten zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen, Auszubildende sowie Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein. Nicht gefördert werden u.a. Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts.
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Arbeitsmarkt- und Strukturförderung
Fleethörn 29–31
24103 Kiel
Tel. (04 31) 99 05-22 22
E-Mail: foerderprogramme(at)ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
In Hinblick auf eine Abgrenzung zur Bildungsprämie des Bundes ist der Weiterbildungsbonus nur in folgenden Fällen anwendbar:
Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen.
Mindestens 50% der Seminarkosten müssen vom Arbeitgeber bzw. vom Freiberufler oder Kleinstunternehmer getragen werden. Bei Förderung eines Beschäftigten muss dieser entweder seinen Wohnsitz oder seine Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein haben. Das Weiterbildungsseminar soll möglichst bei einem Weiterbildungsträger in Schleswig-Holstein stattfinden, ist aber auch in anderen Bundesländern möglich. Die maximale Förderhöhe ist 2.000 €.
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