Schleswig-Holstein

Förderprogramm Weiterbildungsbonus

 

Weiterbildungsbonus

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Investitionen, die der Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten und deren Anpassung an sich wandelnde Anforderungen, dem beruflichen Aufstieg oder dem Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit dienen. Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung. Ziel ist es, die Qualifikationen von Beschäftigten zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.

 

Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen, Auszubildende sowie Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein. Nicht gefördert werden u.a. Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts.

  • Antragsverfahren
  • Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen:
  • Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
    Arbeitsmarkt- und Strukturförderung
    Fleethörn 29–31
    24103 Kiel
    Tel. (04 31) 99 05-22 22
    E-Mail: foerderprogramme(at)ib-sh.de
    Internet: www.ib-sh.de

Voraussetzungen

In Hinblick auf eine Abgrenzung zur Bildungsprämie des Bundes ist der Weiterbildungsbonus nur in folgenden Fällen anwendbar:

 

  • bei Weiterbildungsmaßnahmen über 1.000 EUR,
  • bei Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 EUR, wenn das jährliche Bruttoeinkommen des Förderempfängers über 20.000 EUR (bzw. 40.000 EUR für Zusammenveranlagte) liegt sowie bei Personen, die bei Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder deren Erwerbstätigkeit weniger als 15 Stunden/Woche beträgt.

Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen.

Mindestens 50% der Seminarkosten müssen vom Arbeitgeber bzw. vom Freiberufler oder Kleinstunternehmer getragen werden. Bei Förderung eines Beschäftigten muss dieser entweder seinen Wohnsitz oder seine Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein haben. Das Weiterbildungsseminar soll möglichst bei einem Weiterbildungsträger in Schleswig-Holstein stattfinden, ist aber auch in anderen Bundesländern möglich. Die maximale Förderhöhe ist 2.000 €.

 

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