Thüringen

Förderprogramm Weiterbildungsscheck

Weiterbildungsscheck

Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) u. a. Vorhaben  der individuellen Weiterbildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer.


Finanziert werden u. a. Weiterbildungsschecks zur individuellen Weiterbildung von Arbeitnehmern.

 

Antragsberechtigt für Weiterbildungsschecks sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro) liegt.

  • Antragsverfahren
    Arbeitnehmer beantragen einen Weiterbildungsscheck formgebunden vor der verbindlichen Anmeldung zum Weiterbildungsvorhaben bei der
  • Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
    Warsbergstraße 1
    99092 Erfurt
    Tel. (03 61) 22 23-0
    Fax (03 61) 22 23-17
    E-Mail: servicecenter(at)gfaw-thueringen.de
    Internet: www.gfaw-thueringen.de
Voraussetzungen

Der Lehrgang, bei welchem der Weiterbildungsscheck eingelöst werden soll, muss von einem geeigneten Weiterbildungsträger angeboten werden und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dienen.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 500 EUR je Weiterbildungsscheck. Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei Kalenderjahre möglich.

 

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