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HOAI-Reform 2025/2026 auf der Zielgeraden

Die HOAI‑Reform („HOAI 2025“ bzw. „HOAI‑Novelle 2026“) ist fachlich weitgehend vorbereitet, aber noch nicht beschlossen. Angestrebt wird eine Umsetzung Anfang 2026, weshalb schon an  dieser Stelle auf die beabsichtigte Reform und deren Auswirkungen hingewiesen wird, Es wird angeregt, die weitere Entwicklung zu beobachten, gerade weil auch mit neuen Leistungsbildern und neuen Teilleistungen zu rechnen ist (modernisierte Leistungsbilder, Planen im Bestand, Nachhaltigkeit und Digitalisierung (BIM)).

Hinweis für die Praxis:

Die inhaltliche Überarbeitung der Leistungsbilder und allgemeinen Vorschriften wurde durch ein Planungsbereichsgutachten vorbereitet, das die fachlichen Grundlagen für eine neue HOAI gelegt hat. In einem zweiten Schritt wurde ein Honorargutachten erstellt, das insbesondere Honorartafeln, Abminderungsfaktoren und die Berücksichtigung von Bestandsbausubstanz sowie BIM untersucht und am 27.03.2025 vorgelegt wurde.

Die Gutachten und Fachbeiträge lassen mehrere inhaltliche Neuerungen bei Leistungsbildern und Teilleistungen erwarten, z.B.:

  • Einführung eines eigenständigen Leistungsbildes „Städtebaulicher Entwurf“ mit eigener Honorartafel.
  • Modernisierung der vorhandenen Leistungsbilder der Objekt‑ und Fachplanung unter besonderer Berücksichtigung von Bauen im Bestand, Brandschutz und sprachlicher Vereinheitlichung der Grundleistungen.
  • Anpassung der prozentualen Gewichtung der Leistungsphasen, z.B. höhere Anteile für Kostenermittlungen und vertiefte Planung (insbesondere LP 3 bei der Objektplanung Gebäude).
  • Rückführung der örtlichen Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken in den Katalog der Grundleistungen, also keine „verlagerte“ besondere Leistung mehr.

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01.12.2025

Informationen

Fachlich verantwortlich

Prof. Roland Kesselring

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