Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
§ 4 AdwirkG
1. Die Frage, ob die Anerkennung einer unbegleiteten Auslandsadoption nach § 4 I S. 2 AdWirkG für das Wohl des Kindes erforderlich ist, hat unter Berücksichtigung der Grundrechtsposition der Annehmenden und des Anzunehmenden nach Art. 6 II GG und unter Berücksichtigung des Rechts auf Familienleben nach Art. 8 EMRK zu erfolgen.
2. Dabei hat eine Gesamtabwägung der besonderen Umstände des Einzelfalls, etwa der Ablauf der Adoption im Heimatstaat und der Verlauf des Aufenthalts des Kindes in Deutschland, mit den Gründen, die ein Zurückdrängen der unbegleiteten Auslandsadoption gebieten, zu erfolgen.
3. Entscheidend ist, ob die Lebensbedingungen des Kindes im Vergleich zur Lage ohne Adoption sich so verändern, dass eine merklich bessere Persönlichkeitsentwicklung zu erwarten ist.
4. Beurteilungszeitpunkt für den Verstoß gegen den ordre public ist auch bei Minderjährigenadoptionen der Zeitpunkt der Anerkennung der ausländischen Entscheidung.
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Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland
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