Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Betreuungsrecht - Umgang mit guten Bekannten

§§ 1632 II, 1908i)

  

Ein Betreuer darf ohne sachlichen konkreten Grund nicht den Kontakt des Betreuten zu dessen „guter Bekannten“ unterbinden (§ 1908i I S. 1 i. V. mit § 1632 II BGB).

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22.02.2023

Informationen

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel
Urteil/Beschluss vom 10.11.2022
Aktenzeichen: 85 XII 127/20

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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