Die Bundesregierung plant Änderungen im Unterhaltsrecht, Namensrecht und im Transsexuellenrecht.
Unterhaltsrecht:
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat am 25.8.2023 ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Das Papier betrifft den Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt in Familien, in denen sich beide Eltern nach der Trennung erheblich an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen. Es zielt vor allem auf klare Regelungen in Fällen des sogenannten „asymmetrischen Wechselmodells“. Beabsichtigt sei, so das BMJ, mit der Reform eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern und die Betreuungsleistungen beider Eltern angemessen zu berücksichtigen.
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Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
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