Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Selbstbestimmungsgesetz - Verhältnis zum Hausrecht

Das Gesetz wird das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt lassen. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird vom Selbstbestimmungsgesetz nicht berührt werden. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

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05.10.2023

Informationen

Quelle

Pressemitteilung Nr. 50/2023 v. 23.08.2023

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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