Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
Das Gesetz wird das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt lassen. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird vom Selbstbestimmungsgesetz nicht berührt werden. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.
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