----- Body: -----

Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers

Umgangsrecht - Maßstäbe für das Absehen von einer Umgangsregelung

§ 1684 BGB

 

1. Bei einem mehrfach eingelegten Rechtsbehelf eines Beteiligten (hier: Gehörsrüge) ist grundsätzlich von einem einheitlichen Rechtsbehelf auszugehen, nicht von mehreren gesondert zu bescheidenden Rechtsbehelfen.

 

2. Es stellt keine mit Art. 103 I GG unvereinbare Überraschungsentscheidung dar, wenn das Beschwerdegericht nicht zuvor darauf hinweist, dass es nach § 68 III S. 2 FamFG schriftlich entscheiden will.

 

3. Die Familiengerichte sind im Grundsatz gehalten, bei Bestehen eines entsprechenden Regelungsbegehrens den Umgang konkret zu regeln oder ihn bei Vorliegen der Voraussetzungen aus § 1684 IV BGB auszuschließen.

 

4. Wird ein Verfahren trotz Umgangsbegehrens eines Elternteils wie bereits im vorausgehenden Verfahren ohne Umgangsregelung beendet, sodass faktisch mehr als vier Jahren kein Umgang stattfindet, kommt dies einem Umgangsausschluss i.S. von § 1684 IV S. 2 BGB gleich.

 

5. Bei der Prüfung einer Kindeswohlgefährdung kann das Absehen von einer Anhörung des Kindes regelmäßig nicht damit begründet werden, dass seine Neigungen, Bindungen und sein Wille für die Entscheidung nicht von Bedeutung i.S. von § 159 II S. 1 Nr. 3 FamFG sind.

 

6. Soweit durch permanente Verfahren mit beständig wiederholenden Kindesanhörungen erhebliche Belastungen für das Kind ausgehen, kann dem durch Anwendung von § 159 II S. 1 Nr. 1 FamFG (Absehen aus schwerwiegenden Gründen) mit entsprechender Begründung Rechnung getragen werden.

 

BVerfG, Beschluss v. 28.8.2025 – 1 BvR 810/25

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

02.12.2025

Informationen

BVerfG
Urteil/Beschluss vom 28.08.2025
Aktenzeichen: 1 BvR 810/25

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Familienrecht. 

Alle Onlineseminare zu Familienrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten