Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Umgangsrecht - Berücksichtigung der Kindesbelange bei einer Rückkehr des Vaters nach Äthiopien zur Durchführung des Visumsverfahrens in seinem Heimatland

Art. 6 GG

1. Zur Zumutbarkeit einer Rückkehr des Vaters nach Äthiopien zur Durchführung des Visumsverfahrens in seinem Heimatland, wenn damit eine vorübergehende Trennung von seinen hier aufenthaltsberechtigten Kindern verbunden ist.

 

2. Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, etwa weil das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück.

 

3. Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann.

 

4. Eine auch nur vorübergehende Trennung kann nicht als zumutbar angesehen werden, wenn das Gericht keine gültige Prognose darüber anstellt, welchen Trennungszeitraum der Betroffene realistischerweise zu erwarten hat.

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05.02.2024

Informationen

BVerfG
Urteil/Beschluss vom 02.11.2023
Aktenzeichen: 2 BvR 441/23

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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