Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland
Zu den Bezügen eines behinderten Kindes gehören auch Unterhaltsleistungen seines Ehegatten, bei deren Ermittlung die (gegebenenfalls einen behinderungsbedingten Mehrbedarf einschließenden) Unterhaltslasten des Ehegatten für eigene minderjährige Kinder zu berücksichtigen sind (Bestätigung des Senatsurteils v. 20.10.2022 – III R 13/21 –, BFHE 278, 444 = FamRZ 2023, 687).
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