Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers
Ein Vermächtnis, das ein Patient dem ihn behandelnden Arzt zuwendet, ist nicht nach § 32 I S. 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (entspricht § 32 I S. 1 der Muster-Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte) in Verbindung mit den §§ 134, 2171 Abs. 1 BGB unwirksam.
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Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
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