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Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers

Erbrecht - Vermächtnis zugunsten behandelnden Arztes

Ein Vermächtnis, das ein Patient dem ihn behandelnden Arzt zuwendet, ist nicht nach § 32 I S. 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (entspricht § 32 I S. 1 der Muster-Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte) in Verbindung mit den §§ 134, 2171 Abs. 1 BGB unwirksam.

 

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14.10.2025

Informationen

BGH
Urteil/Beschluss vom 02.07.2025
Aktenzeichen: IV ZR 93/24

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers

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