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Unterhaltsrecht 2026

Am 1.1.2026 ist eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten.  Die Änderungen im Bereich des Kindesunterhalts sind minimal:
 

Mindestunterhalt für minderjährige Kinder:

  • 0–5 Jahre: 486 Euro (zuvor 482 Euro)
  • 6–11 Jahre: 558 Euro (zuvor 554 Euro)
  • 12–17 Jahre: 653 Euro (zuvor 649 Euro). 

 

Kindergeld: Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind.

 

Das Existenzminimum liegt jetzt bei 1.450 Euro.

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03.02.2026

Informationen

Urteil/Beschluss vom 01.01.2026

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper

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