Am 1.1.2026 ist eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Die Änderungen im Bereich des Kindesunterhalts sind minimal:
Mindestunterhalt für minderjährige Kinder:
Kindergeld: Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind.
Das Existenzminimum liegt jetzt bei 1.450 Euro.
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Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
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