Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers
1. Der von einem Kind mit ausreichender Urteilsfähigkeit geäußerte Wille ist wesentliches Element, das in jedem dieses Kind betreffenden Gerichtsverfahren zu berücksichtigen ist.
2. Die nationalen Gerichte sind verpflichtet zu prüfen, ob es angebracht ist, das Kind direkt oder auf andere Weise anzuhören, um gegebenenfalls durch eine begründete Entscheidung davon abzusehen. Dies gilt auch dann, wenn es nach dem nationalen Verfahrensrecht nicht erforderlich ist, in einem Rückführungsverfahren nach dem HKiEntÜ das Absehen von der Anhörung eines Kindes gesondert zu begründen.
EuGHMR, Urteil v. 9.9.2025 – Beschwerde Nr. 2068/24
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Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
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