Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers
Verfahrensbevollmächtigte haben in ihren Schriftsätzen mittels künstlicher Intelligenz generierte und frei erfundene Rechtsausführungen zu unterlassen, da sie die Rechtsfindung erschweren, den unkundigen Leser in die Irre führen und das Ansehen des Rechtsstaates und insbesondere der Anwaltschaft empfindlich schädigen.
Mit solchen Ausführungen verbreitet ein Fachanwalt für Familienrecht bewusst Unwahrheiten und verstößt gegen § 43a III BRAO.
Amtsgericht Köln, Beschluss v. 2.7.2025 – 312 F 130/25
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Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland
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