Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Verfahrensrecht - Fristlauf bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung

Wurde in einer Ehesache dem Antragsgegner schon das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht ordnungsgemäß zugestellt und hat er sich auch nicht auf das Verfahren eingelassen, wird für ihn die Frist des § 63 III S. 2 FamFG nicht durch eine anderweitig erlangte Kenntnis von dem Verfahren in Gang gesetzt (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 21.7.2010 - XII ZB 135/09 -, FamRZ 2010, 1646).

 

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31.10.2021

Informationen

Bundesgerichtshof
Urteil/Beschluss vom 23.06.2021
Aktenzeichen: XII ZB 51/21

Quelle

§ 63 FamFG

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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