Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
§ 39 FamFG
Die Vermutung fehlenden Verschuldens, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist, entfällt im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt nur dann, wenn sich das anwaltliche Mandat auf die Angelegenheit bezieht (Abgrenzung zu Senatsbeschlüssen v. 23.6.2010 –
XII ZB 82/10 -, FamRZ 2010, 1425, und v. 25.11.2020 - XII ZB 256/20 -, FamRZ 2021, 444).
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