Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Verfahrensrecht - Unmittelbare Anordnung von Ordnungshaft zur Vollstreckung einer Kindesherausgabe

1. Kommt ein Elternteil einer vollstreckbaren Verpflichtung zur Herausgabe eines Kindes an den anderen Elternteil nicht nach, kann bei hartnäckiger und nachhaltiger Weigerung unmittelbar auf Ordnungshaft erkannt werden.

 

2.Dies gilt umso mehr, wenn der zur Herausgabe berufene Elternteil bereits anlässlich der früheren Anhörung im Sorgerechtsverfahren auf eine solche mögliche Vorgehensweise hingewiesen worden ist.

 

3. Die Festsetzung eines Ordnungsmittels erfordert bei Zuwiderhandlungen, die über einen längeren Zeitraum andauern, dass sie sich auf einen bestimmten Zeitraum bezieht, in dem auch die Vollstreckung aus dem Herausgabebeschluss nicht eingestellt gewesen ist und für den ein Ordnungsmittelantrag des Gläubigers vorliegt, zu welchem dem Schuldner rechtliches Gehör gewährt worden ist.

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

04.04.2023

Informationen

OLG Celle
Urteil/Beschluss vom 31.01.2023
Aktenzeichen: 10 WF 135/22

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Familienrecht. 

Alle Onlineseminare zu Familienrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten