Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Verfahrensrecht - Zwangsverbund von Scheidungs- und Folgesachen

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 137 II S. 1 FamFG tritt der aus Scheidungs- und Folgesache bestehende Verbund kraft Gesetzes ein, ohne dass die Ehegatten hierüber disponieren können. Der Antrag, eine Folgesache entgegen §§ 137 I, 142 I S. 1 FamFG in einem isolierten Verfahren zu führen, ist daher für die Entstehung des Verbunds unbeachtlich (Fortführung des Senatsurteils v. 9.1.1991 - XII ZR 14/90 -, FamRZ 1991, 687 [m. Anm. Philippi, FamRZ 1991, 1426]).

 

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

31.10.2021

Informationen

Bundesgerichtshof
Urteil/Beschluss vom 21.07.2021
Aktenzeichen: XII ZB 21/21

Quelle

§ 137 FamFG

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Familienrecht. 

Alle Onlineseminare zu Familienrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten