Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
§ 51 VersAusglG
Zur Behandlung der rentenrechtlichen Besserbewertung von Kindererziehungszeiten durch die sogenannte Mütterrente bei der Ermittlung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert im Abänderungsverfahren.
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