Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Versorgungsausgleich - Behandlung der Mütterrente im VersAusgl-Abänderungsverfahren

§ 51 VersAusglG

Zur Behandlung der rentenrechtlichen Besserbewertung von Kindererziehungszeiten durch die sogenannte Mütterrente bei der Ermittlung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert im Abänderungsverfahren.

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30.11.2023

Informationen

BGH
Urteil/Beschluss vom 23.08.2023
Aktenzeichen: XII ZB 202/22

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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