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Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Darlehensweise Bürgergeld - Leistung ohne Anrechnung des Eigenheims als Vermögen (§ 24 Abs. 5 SGB II)

Das Jobcenter darf die Gewährung des Darlehens von der Zustimmung der Antragstellerin zur Eintragung einer Sicherungsgrundschuld abhängig machen.

 

Leitsätze

  1. Die Verpflichtung zur Gewährung eines Darlehens als Inhalt einer Regelungsanordnung wegen laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist (nur) dann möglich und gegebenenfalls geboten, wenn die Anspruchsnorm, auf die der Anordnungsanspruch zu stützen ist (hier: § 24 Abs. 5 SGB II), die Leistungserbringung in Form eines Darlehens vorsieht.
  2. Bei den existenzsicherungsdienenden Leistungen kommt es nur ausnahmsweise in Betracht, den Erlass einer einstweiligen Anordnung von der Einräumung von Sicherheiten beziehungsweise der Zustimmung hierzu abhängig zu machen, schon weil den Betroffenen in aller Regel entsprechende Möglichkeiten fehlen; der Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz darf dann nicht durch eine unerfüllbare Auflage ineffektiv gemacht werden. Anders liegt die Situation jedoch, wenn – wie hier – die Einräumung einer Sicherheit möglich ist, weil entsprechendes Vermögen vorhanden ist.

Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de

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06.07.2026

Informationen

LSG Hessen
Urteil/Beschluss vom 26.01.2026
Aktenzeichen: L 6 AS 668/25 B ER

Fachlich verantwortlich

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

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