Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR

SGB V: § 2 Abs. 1 a SGB V “notstands-ähnliche Situation“

Der unmittelbar drohende Verlust der Geh- und Sprechfähigkeit kann im Einzelfall bei einer sekundär progredienten Verlaufsform einer multiplen Sklerose eine notstandsähnliche Situation im Sinne des § 2 Abs. 1a SGB V darstellen, der bei erheblichen Zweifeln an dem Vorliegen einer erfolgversprechenden zugelassenen Behandlungsalternative einen Anspruch auf eine autologe Stammzelltherapie im einstweiligen Rechtsschutzverfahren begründet.

Das Sozialgericht verpflichtete die Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, die Kosten einer autologen Stammzelltherapie zur Behandlung der multiplen Sklerose des Antragstellers zu übernehmen.

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

13.07.2023

Informationen

SG Schwerin
Urteil/Beschluss vom 30.05.2022
Aktenzeichen: S 25 KR 44/22 ER

Fachlich verantwortlich

Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Sozialrecht. 

Alle Onlineseminare zu Sozialrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten