Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR

SGB V §§ 27, 37 II 1, 40 IV - Häusliche Krankenpflege und Begleitung eines Grundschulkindes mit Diabetes

Die allein wegen einer Diabetes-Erkrankung benötigte Begleitung eines Grundschulkindes beim Schulbesuch fällt in den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung.

Das Sozialgericht Stuttgart verpflichtete die beklagte Krankenkasse, die Kosten für die medizinisch geschulte Begleitung des Klägers für den Besuch der Schule im Schuljahr 2020/2021 montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.45 Uhr zu übernehmen. Das LSG wies die Berufung zurück.

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04.04.2023

Informationen

LSG Baden-Württemberg
Urteil/Beschluss vom 27.07.2022
Aktenzeichen: L 5 KR 2686/21

Fachlich verantwortlich

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