Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR

SGB V: Bauchdeckenoperation, durch Krankenkasse herbeigeführte Beweisnot

Bedecken Hautteile infolge von Hauterschlaffungen den Genitalbereich und führt dies zu Funktionseinschränkungen, so besteht ein Anspruch auf eine Operation zur Straffung der Bauchdecke. Eine Beweisnot der Versicherten wegen Durchführung der begehrten Operation hat die Krankenkasse zu vertreten, wenn sie die Klägerin trotz Aufforderung nicht hat untersuchen lassen und sich aus der Fotodokumentation auch ohne Einschaltung eines medizinischen Sachverständigen ergibt, dass die Haut den Genitalbereich bedeckt. Das Sozialgericht verurteilte die Beklagte, der Klägerin die Operationskosten zu zahlen.

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04.12.2023

Informationen

SG Hamburg
Urteil/Beschluss vom 30.03.2022
Aktenzeichen: S 50 KR 1458/18

Fachlich verantwortlich

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