Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR
Die Versorgung mit Mammareduktionsplastiken entspricht mit Blick auf die Heilung, die Verhütung einer Verschlimmerung oder die Linderung von Wirbelsäulen- und Schulterbeschwerden nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und darf vor diesem Hintergrund auch im stationären Rahmen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden; eine valide und evidenzbasierte Studienlage, aus der sich ableiten ließe, dass die Versorgung mit Mammareduktionsplastiken dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse zur Behandlung von Wirbelsäulenbeschwerden entspricht, liegt nach wie vor nicht vor. Das Sozialgericht wies die Klage ab.
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