Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR
Die Antragsgegnerin (Krankenkasse) hat eine Versicherte mit einer Long-COVID-Erkrankung vorläufig die Kosten für eine ambulante Apherese-Therapie (Doppelfiltrationsplasmapherese mit Kosten von über 1.000 € wöchentlich) mit einer Frequenz von einer Therapiesitzung pro Woche zu übernehmen, obwohl der GBA die Leistung für dieses Krankheitsbild bisher nicht in die vertragsärztliche Versorgung eingeschlossen hat, wenn sich im Hinblick auf eine Tachykardie ein lebensbedrohliches Szenario ergeben kann.
Das Sozialgericht verpflichtete die Antragsgegnerin im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes dazu, vorläufig die Kosten für eine ambulante Apheresetherapie (Doppelfiltrationsplasmapherese) mit einer Frequenz von einer Therapiesitzung pro Woche, beginnend ab dem 13.06.2023 bis zur Bestandskraft in der Hauptsache, zu übernehmen.
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