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Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Einspeisevergütung für einen Solarpark auf einer verfüllten Kiesgrube

Ein nach bergrechtlichen Vorgaben eines Abschlussbetriebsplans zum Zweck der Schaffung eines einheitlichen Bodenniveaus mit Erdaushub verfüllte Kiesgrube stellt keine sonstige bauliche Anlage i. S. d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 (heute § 37 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023) dar, mit der Folge, dass die Betreiberin des Solarparks keinen Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Schadensersatz wegen entgangener Markprämie hat.

 

(OLG Brandenburg, Urt. v. 08.04.2025, 6 U 70/23)

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01.12.2025

Informationen

OLG Brandenburg
Urteil/Beschluss vom 08.04.2025
Aktenzeichen: 6 U 70/23

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

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