Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Einvernehmensersetzung – keine Entscheidung i. S. d. UmwRG

1. Bei der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB durch die hierfür nach Landesrecht in Niedersachsen zuständige Behörde handelt es sich im Verhältnis zu der betroffenen Gemeinde um einen von ihr eigenständig anfechtbaren Verwaltungsakt.

 

2. Die Ersetzung des Einvernehmens ist keine „Zulassungsentscheidung“ i. S. d. § 1 Nr. 5 UmwRG

 

 

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04.05.2023

Informationen

Nds. OVG, Teilurt.
Urteil/Beschluss vom 02.09.2022
Aktenzeichen: 12 LA 56/22

Fachlich verantwortlich

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