----- Body: -----

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Widerruf eines Prozessvergleichs

1. Wird Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Zulassung der Berufung begehrt, muss der Kläger innerhalb der Rechtsmittelbegründungsfrist zumindest in laienhafter Weise einen Zulassungsgrund aufzeigen, damit geprüft werden kann, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat.

 

2. Ein Prozessvergleich hat die Funktion, Streit oder Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben zu beseitigen (vgl. § 779 Abs. 1 BGB). Es liegt in seinem Wesen, dass die Beteiligten durch seinen Abschluss auf eine abschließende Rechtsprüfung verzichten. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der ein Widerruf von Prozesshandlungen in Betracht kommt, wenn die Prozesshandlung durch unzutreffende richterliche Belehrung bzw. Empfehlung herbeigeführt wurde ist auf den Prozessvergleich daher nur eingeschränkt übertragbar. 

 

3. Jedenfalls die bloße Behauptung, die vom Verwaltungsgericht geäußerte vorläufige Rechtsauffassung sei objektiv unzutreffend gewesen, vermag einen Vergleichswiderruf regelmäßig nicht zu rechtfertigen.

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

21.01.2026

Informationen

VGH Mannheim
Urteil/Beschluss vom 02.04.2025
Aktenzeichen: 3 S 263/25

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Verwaltungsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten