Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Eingriffstatbestand

1. Bei der Prüfung, ob ein Eingriffstatbestand i. S. d. § 14

Abs. 1 BNatSchG vorliegt, ist das Gericht nicht an die Einschätzung der Behörde gebunden. Eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative steht der Behörde lediglich bei der Bewertung der Wirkungen eines Vorhabens sowie bei der Bewertung der Kompensationswirkung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu.

 

2. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Kranstellfläche einer Windenergieanlage stellt im vorliegenden Einzelfall keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar.

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04.05.2023

Informationen

OVG NRW
Urteil/Beschluss vom 13.07.2022
Aktenzeichen: 8 D 241/21

Fachlich verantwortlich

Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR

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