Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR
Mit Rücksicht darauf, dass die nach § 1 Abs. 7 BauGB vorzunehmende Bewertung von Standortalternativen vollständig in das Planungsermessen der Gemeinde fällt, steht dieser schon bei der im Rahmen des § 2 Abs. 3 BauGB vorzunehmenden „isolierten“ Bewertung einer ins Spiel gebrachten Standortalternative ein Bewertungsspielraum zu. Flächen die aus nachvollziehbaren städtebaulichen Gründen ungeeignet sind und aus Sicht der Gemeinde als real mögliche Lösungen nicht ernsthaft in Betracht kommen, kann sie schon in diesem Verfahrensstadium von der weiteren Betrachtung ausschließen.
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