Störungen im arbeits- und sozialrechtlichem Verfahren - der richtige Umgang mit Stören und Störungen - E-Learning (TS534s E-Learning 21)
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Den strafrechtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen ist vermutlich allen das Buch von Heiko Artkämper, Die „gestörte“ Hauptverhandlung, ein Begriff. Dieses Buch soll Anlass geben, auch über Störungen im arbeits- und sozialrechtlichem Verfahren nachzudenken, beispielsweise
- Klage beim unzuständigen Gericht
- Kündigungsschutzklage unter der Bedingung von PKH
- Probleme mit der 3-Wochen-Frist
- Zuständigkeiten und Unzuständigkeiten
- Beweisanträge
- Befangenheitsanträge
- Zurückweisung von Beiständen
- Anwesenheit von Referendaren und Rechtsassessoren
- Zeugenvernehmung / Zeugenbefragung / Fragerecht
- Störungen im Gerichtsgebäude (von außen und innen)
- Sitzungspolizeiliche Anordnung – Umgang damit
- Umgang mit der Presse / Rechte von dieser
- Umgang mit dem inkompetenten Dolmetscher
- Umgang mit Sachverständigen
Der Referent wird Störungen aufzeigen und den Umgang damit erörtern, ferner darlegen, wann es sinnvoll sein kann, selbst zu stören. Die von Hans Dahs stammende Aussage „Verteidigung ist Kampf.“ gilt eben nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Arbeits- und Sozialrecht, und eben auch hier mit den Mitteln des Rechts.
Den strafrechtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen ist vermutlich allen das Buch von Heiko Artkämper, Die „gestörte“ Hauptverhandlung, ein Begriff. Dieses Buch soll Anlass geben, auch über Störungen im arbeits- und sozialrechtlichem Verfahren nachzudenken, beispielsweise
- Klage beim unzuständigen Gericht
- Kündigungsschutzklage unter der Bedingung von PKH
- Probleme mit der 3-Wochen-Frist
- Zuständigkeiten und Unzuständigkeiten
- Beweisanträge
- Befangenheitsanträge
- Zurückweisung von Beiständen
- Anwesenheit von Referendaren und Rechtsassessoren
- Zeugenvernehmung / Zeugenbefragung / Fragerecht
- Störungen im Gerichtsgebäude (von außen und innen)
- Sitzungspolizeiliche Anordnung – Umgang damit
- Umgang mit der Presse / Rechte von dieser
- Umgang mit dem inkompetenten Dolmetscher
- Umgang mit Sachverständigen
Der Referent wird Störungen aufzeigen und den Umgang damit erörtern, ferner darlegen, wann es sinnvoll sein kann, selbst zu stören.
Die von Hans Dahs stammende Aussage „Verteidigung ist Kampf.“ gilt eben nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Arbeits- und Sozialrecht, und eben auch hier mit den Mitteln des Rechts.
99,00 Euro zzgl. ges. USt, inkl. Bereitstellung des eLearning-Moduls Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests inkl. Auswertung, Digitale Seminarunterlagen
Nach Zusendung der eLearning-Zugangsdaten ist eine Stornierung des Moduls nicht mehr möglich - wir bitte um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass wir für unser Produkt "eLearning | Selbststudium" keine Kombi- bzw. Frühbucherrabatte anbieten können.
Frau Iris Mayerle
Tel.: 07066 - 90 08 35
Mail: i.mayerle@arber-seminare.de
Fortbildung
Nach Buchung unseres Selbststudium-Moduls nach § 15 FAO erhalten Sie einen eLearning-Zugang. (Bitte beachten Sie, dass wir hier einige Zeit zur internen Bearbeitung benötigen)
Hier können Sie dann in Ruhe jederzeit zu Ihrem selbstgewählten Zeitpunkt einen Online-Vortrag in Form eines Videos bzw. einer Präsentation anschauen. Wenn Sie sich bereit und sicher fühlen, können Sie dann (innerhalb von 12 Wochen - auch zu Ihrer selbstgewählten Zeit) die Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests durchführen.
Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Kontrolle erhalten Sie eine Bescheinigung für das Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO über 2,5 Nettozeitstunden.
Diese Fortbildung ist jederzeit und unabhängig von eine Teilnehmerzahl möglich.
Bitte beachten Sie, dass unser eLearning-Modul inhaltlich identisch mit unserem berteits angebotenem Online-Seminar ist. Die beiden Fortbildungen unterscheiden sich nur hinsichtlich des zeitlichen Konzeptes.
Gemäß § 15 Abs. 4 FAO können Sie max. 5 Nettozeitstunden als Selbststudium anerkannt bekommen.
Nach Zusendung der eLearning-Zugangsdaten ist eine Stornierung des Moduls nicht mehr möglich - wir bitte um Ihr Verständnis.