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Dr. Olaf Schermann FA f. ErbR

Auslegung einer Schlusserbeinsetzung für den Fall des „gemeinsamen Todes“

Ein gemeinschaftliches Testament, das eine Schlusserbeneinsetzung für den Fall des „gemeinsamen Todes“ der Ehegatten vorsieht, kann auch für den Fall des zeitlich versetzten Versterbens der Ehegatten gelten, weil der Begriff „gemeinsamer Tod“ nicht notwendig zeitlich zu verstehen ist.

 

OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.09.2025 – 3 W 16/25

Hinweis für die Praxis:

In einem gemeinschaftlichen Testament wird mit den Worten „gleichzeitiger Tod“ oder „gleichzeitiges Versterben“ regelmäßig auch der Fall erfasst, dass beide Ehegatten in kurzem zeitlichen Abstand nacheinander versterben, sei es aufgrund ein und desselben äußeren Ereignisses oder aufgrund verschiedener Ursachen, wenn der überlebende Ehegatte zu einer neuerlichen Testamentserrichtung nicht mehr in der Lage ist (OLG München, FamRZ 2022, 483; OLG Frankfurt, ErbR 2019, 183; OLG Düsseldorf, FamRZ 2018, 211; OLG Hamm, FamRZ 2012, 64; Grüneberg/Weidlich, BGB, § 2269 Rn. 9). Versterben die Ehegatten dagegen in größerem zeitlichen Abstand, gilt eine solche Erbeinsetzung nur ausnahmsweise, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein dahingehender Wille der Ehegatten festgestellt und dem Testament zumindest andeutungsweise entnommen werden kann (BGH, NJW 2019, 2317; OLG Düsseldorf, FamRZ 2018, 211; OLG München, NJW-RR 2014, 71; Grüneberg/Weidlich, BGB, § 2269 Rn. 9). Die im hiesigen Fall von den Ehegatten verwendete Formulierung „gemeinsamer Tod“ ist dagegen weiter gefasst und kann eine allgemeine Schlusserbeinsetzung enthalten, weil sie nach allgemeinem Sprachgebrauch unschwer auch im Sinne von „wenn wir beide verstorben sind“ verstanden werden kann, ohne dass der Tod beider Ehegatten in engem zeitlichen Zusammenhang eingetreten sein muss (OLG Düsseldorf, FamRZ 2021, 1756; KG, ErbR 2020, 407; OLG Brandenburg, ErbR 2019, 580; Grüneberg/Weidlich, BGB, § 2269 Rn. 9a).

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03.12.2025

Informationen

OLG Brandenburg
Urteil/Beschluss vom 16.09.2024
Aktenzeichen: 3 W 16/25

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