Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Abstammungsrecht - Vaterschaftsanerkennung nach Tod der Mutter

§ 1595 BGB

Mit dem Tod der Mutter entfällt das Zustimmungserfordernis nach § 1595 I BGB. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung genügt in diesem Fall die Zustimmung des Kindes nach § 1595 II BGB bzw. die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 1596 II S. 1 BGB).

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

30.11.2023

Informationen

BGH
Urteil/Beschluss vom 30.08.2023
Aktenzeichen: XII ZB 48/23

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Familienrecht. 

Alle Onlineseminare zu Familienrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten