Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Aktuelle Rechtsentwicklungen im Familienrecht – Ein Überblick über die Reformen im Familienrecht am Ende der 19. Legislaturperiode

•    Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 25.6.2021, BGBl. 2021 I S. 2099; Geltung ab 1.7.2021: Erstreckung des Schutzgutes in § 1361b BGB und § 2 GewSchG auf die sexuelle Selbstbestimmung,

 


•    Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (verabschiedet vom BT, kein Einspruch des BR, Veröffentlichung im BGBl. steht noch aus, „Brüssel IIb“): Änderungen des IntFamRG zur Anpassung an die ab 15.8.2022 anwendbar werdende Brüssel IIb-VO,

 


•    Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts, v. 12.5.2021, BGBl. 2021 I S. 1085: neue Regeln für den externen (Zusammenrechnung aller bei einem betrieblichen Versorgungsträger bestehenden Anrechte) und den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (optionaler schuldrechtlicher Ausgleich bei Wertveränderungen nach Ehezeitende),

 


•    Gesetz zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder v. 16.6.2021, BGBl. 2021 I S. 1810; Geltung ab 1.7.2021, (Neuordnung der Verfahrensbeistandschaft, Einführung einer Aus- und Fortbildungspflicht, §§ 158 ff. FamFG),

 


•    Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung  v. 12.5.2021, BGBl. 2021 I 1082, in Kraft seit 22.5.2021: Verbot geschlechtsangleichender Operationen und Behandlungen bei Minderjährigen,

 


•    Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. 2021 I S. 1444; Geltung ab 10.06.2021: Reform des gesamten Kinder- und Jugendhilferechts, Pflegekindschaftsverhältnisse

 


•    Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien v. 19.3.2020, BGBl. 2020 I S. 541; Geltung ab 31.3.2020: Adoption durch nicht verheiratete Paare, neues IPR im Adoptionsrecht,

 


•    Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) v. 12.2.2021, BGBl. 2021 I S. 226; Geltung ab 1.4.2021: Neuordnung des gesamten Adoptionsverfahrens

 


•    Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) v. 21.12.2020, BGBl. 2020 I S. 3229; Geltung ab 01.01.2023: Heraufsetzung des in § 1835a BGB genannten Betrages auf das 17fache

 


•    Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021, BGBl. 2021 I S. 882, in Kraft ab 1.1.2023: „Die große Paragraphenwanderung“: komplette Restrukturierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Einführung eines Notvertretungsrechts unter Ehegatten

 

Nicht verabschiedet wurden:

 


•    die Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe

•    die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

 

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31.08.2021

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