Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Elterliche Sorge - Vertretung des Kindes im Unterhaltsabänderungsverfahren

§ 1629 III BGB

In einem Unterhaltsabänderungsverfahren des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters gegen die Tochter ist die Mutter berechtigt, die Tochter allein zu vertreten. Der Vater ist aufgrund der Einleitung des Unterhaltsabänderungsverfahrens trotz gemeinsamer elterlicher Sorge gemäß §§ 1629 II S. 1, 1824 II, 181 BGB von der Vertretung seiner Tochter ausgeschlossen. Die elterliche Sorge wächst insoweit bei der Mutter an (BGH, FamRZ 2021, 1127}). Einer Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft bedarf es nicht.

 

 

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

05.02.2024

Informationen

OLG Hamburg
Urteil/Beschluss vom 12.10.2023
Aktenzeichen: 12 UF 81/23

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Familienrecht. 

Alle Onlineseminare zu Familienrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten