Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Güter- und Nebengüterrecht - Verzicht auf Morgengabe

1. Die wirtschaftliche Überforderung des Ehemannes durch eine versprochene Morgengabe gebietet nicht deren Korrektur nach dem deutschen ordre public.

 

2. Die Begründung deutschen Unterhalts- und Scheidungsstatuts während der Ehe kann eine Anpassung des Morgengabeversprechens nach § 313 BGB gebieten, soweit sich die Durchsetzung des Versprechens nach deutschem Recht richtet.

 

3. Die zur islamischen Scheidung abgegebene Erklärung, auf die Morgengabe zu verzichten, lässt den Anspruch darauf erlöschen.

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04.05.2023

Informationen

OLG Celle
Urteil/Beschluss vom 24.01.2023
Aktenzeichen: 17 WF 8/23

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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