Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Scheidung - Trennungszeitpunkt bei Haft

1. Zu den Voraussetzungen einer Trennung der Ehegatten i. S. des § 1567 I BGB, wenn ein Ehegatte eine Freiheitsstrafe verbüßt. 

 


2. Der Trennungswille eines Ehegatten ist jedenfalls mit dem Zugang eines Verfahrenskostenhilfeantrags für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren auch für den anderen Ehegatten erkennbar (hier: Trennung während der Inhaftierung eines Ehegatten).

 


3. Die vom Ehepartner mitgetragene Erwerbslosigkeit rechtfertigt regelmäßig weder die Beschränkung noch den Wegfall des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG.

 

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31.10.2021

Informationen

Oberlandesgericht Zweibrücken
Urteil/Beschluss vom 21.04.2021
Aktenzeichen: 2 UF 159/20

Quelle

§ 1567 BGB

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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