Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
1. Zu den Voraussetzungen einer Trennung der Ehegatten i. S. des § 1567 I BGB, wenn ein Ehegatte eine Freiheitsstrafe verbüßt.
2. Der Trennungswille eines Ehegatten ist jedenfalls mit dem Zugang eines Verfahrenskostenhilfeantrags für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren auch für den anderen Ehegatten erkennbar (hier: Trennung während der Inhaftierung eines Ehegatten).
3. Die vom Ehepartner mitgetragene Erwerbslosigkeit rechtfertigt regelmäßig weder die Beschränkung noch den Wegfall des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG.
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