Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können; die Minderjährigen sollen sie nicht selbst abgeben können.
Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll - wie im Familienrecht allgemein - das Kindeswohl sein.
Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen
Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Familienrecht.
Alle Onlineseminare zu Familienrecht finden Sie hier
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Fragen und Antworten