Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers
§ 1684 BGB
1. Betrifft ein Streit gemeinsam sorgeberechtigter Eltern ausschließlich die Frage, bei welchem Elternteil das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt hat, besteht kein Regelungsbedürfnis für eine sorgerechtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht nach § 1671 I S. 2 Nr. 2 BGB, sondern vielmehr ein Vorrang einer Regelung des Umgangsrechts nach § 1684 III S. 1 BGB.
2. Ein Umgang kann auch bei Wunsch des 14-jährigen Kindes nach einer flexiblen Gestaltung der Umgangskontakte nicht ungeregelt bleiben.
Oberlandesgericht Frankfurt/M., Beschluss v. 31.7.2025 – 6 UF 134/25
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Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
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