Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland

Unterhalt - Unterhalt und Insolvenz

§§1360, 1361, 1569 BGB

 

Tilgungsleistungen eines Ehegatten auf ein zur Finanzierung eines Eigenheims von beiden Ehegatten aufgenommenes Darlehen sind nicht unterhaltsrechtlich geschuldet.
In entsprechenden Zahlungen liegt daher (anteilig) eine unentgeltliche, anfechtbare Leistung, die der andere Ehegatte für den anfechtbaren Zeitraum zur Insolvenzmasse zurückzugewähren hat, auch wenn der leistende Ehegatte im Innenverhältnis mangels Einkommens des anderen Ehegatten zur alleinigen Tilgung verpflichtet war.

 

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06.12.2024

Informationen

OLG Koblenz
Urteil/Beschluss vom 12.07.2024
Aktenzeichen: Urt. v. 16 U 886/23

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland

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