Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Versorgungsausgleich - Abfindung ausländischer Anrechte - Unbilligkeit des Wertausgleichs

1. Die Abfindung eines ausländischen Anrechts nach § 23 VersAusglG setzt voraus, dass es sich um ein dem Grund und der Höhe nach gesichertes Anrecht handelt (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 17.04.2013 - XII ZB 371/12 -, FamRZ 2013, 1021).

 


2. Eine Unbilligkeit des Wertausgleichs von Anrechten des anderen Ehegatten bei der Scheidung gemäß § 19 III VersAusglG kann nicht mit Blick darauf verneint werden, dass der über ausländische Anrechte verfügende Ehegatte daneben ausgleichsreife inländische Anwartschaften erworben hat, deren Wert über dem Wert der inländischen Anrechte des anderen Ehegatten liegen.

 

 

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

31.10.2021

Informationen

Quelle

§ 19 III VersAusglG

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Familienrecht. 

Alle Onlineseminare zu Familienrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten