Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland

Internationales Familien- und Erbrecht - Subsidiäre Zuständigkeit in Nachlasssachen

Art. 10 I EuErbVO ist dahin auszulegen, dass zur Bestimmung, ob die subsidiäre Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem sich Nachlassvermögen befindet, für den gesamten Nachlass für die Entscheidungen in Erbsachen ausgeübt werden kann, zu prüfen ist, ob sich dieses Nachlassvermögen zum Zeitpunkt des Todes, nicht aber zum Zeitpunkt der Anrufung dieser Gerichte, in diesem Mitgliedstaat befindet.

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16.04.2025

Informationen

EuGH
Urteil/Beschluss vom 07.11.2024
Aktenzeichen: Rs. C-291/23

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland

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