Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland
Art. 10 I EuErbVO ist dahin auszulegen, dass zur Bestimmung, ob die subsidiäre Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem sich Nachlassvermögen befindet, für den gesamten Nachlass für die Entscheidungen in Erbsachen ausgeübt werden kann, zu prüfen ist, ob sich dieses Nachlassvermögen zum Zeitpunkt des Todes, nicht aber zum Zeitpunkt der Anrufung dieser Gerichte, in diesem Mitgliedstaat befindet.
Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen
Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland
Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland
Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Familienrecht.
Alle Onlineseminare zu Familienrecht finden Sie hier
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Fragen und Antworten