Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Betreuungsrecht - Umfang und Inhalt einer Vorsorgevollmacht

Soweit in einer Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen enthalten sind, berechtigt die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten nur zur rechtlichen Vertretung, verpflichtet aber nicht zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers. Der Vorsorgebevollmächtigte hat nur die notwendigen tatsächlichen Hilfen zu besorgen, nicht jedoch selbst zu leisten.

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04.04.2023

Informationen

BGH
Urteil/Beschluss vom 16.11.2022
Aktenzeichen: XII ZB 212/22

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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