Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers
§ 1820 BGB
Ein die (Kontroll-)Betreuung aufhebender Beschluss erwächst nicht in materielle Rechtskraft, weshalb das Betreuungsgericht nicht gehindert ist, in eine erneute Prüfung der Erforderlichkeit einer (Kontroll-)Betreuung einzutreten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse v. 11.7.2018 - XII ZB 471/17 -, FamRZ 2018, 1607, und v. 20.12.2017 - XII ZB 426/17 -, FamRZ 2018, 368).
Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass dem Betroffenen gegenüber seinem Bevollmächtigten Rückforderungsansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe zustehen könnten, kann der daraus für den Bevollmächtigten resultierende Interessenkonflikt die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse v. 12.10.2022 - XII ZB 273/22 -, FamRZ 2023, 157, und v. 26.7.2017 - XII ZB 143/17 -, FamRZ 2017, 1714).
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Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
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