Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers
Nach der seit dem 1.5.2025 geltenden Regelung des § 1617e II S. 2 BGB bedarf es für die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Einbenennung eines Kindes lediglich einer Abwägung der widerstreitenden Interessen. Für die Ersetzung genügt nunmehr ein einfaches Überwiegen der Interessen, die für eine Einbenennung streiten.
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Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
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