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Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers

Kindesunterhalt im paritätischen Wechselmodell

Wird ein Kind im Wege eines paritätischen Wechselmodells betreut, besteht hinsichtlich eines auf Zahlung von Barunterhalt gerichteten Kindesunterhaltsanspruchs keine Leistungsfähigkeit, wenn dem Elternteil nach Abzug seines eigenen Selbstbehalts weniger als die Hälfte des sozialrechtlichen Regelsatzes für das Kind verbleibt. Jeder Elternteil darf die bei ihm anfallenden Kosten für das Kind – zumindest in Höhe des hälftigen sozialrechtlichen Regelsatzes – vorrangig durch Naturalunterhaltsleistungen decken.

 

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14.10.2025

Informationen

OLG Karlsruhe
Urteil/Beschluss vom 30.04.2025
Aktenzeichen: 5 UF 49/23

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers

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