Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland
1. Anders als beim Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einem Ehegatten oder Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist die Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts bei einer Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft mit einem Dritten nicht gerechtfertigt (Fortführung des Senatsurteils v. 9.1.2008 - XII ZR 170/05 -, FamRZ 2008, 594 [m. Anm. Borth]).
2. Zur (hier verneinten) Zurechnung fiktiver Einkünfte aus einer Nebentätigkeit des Unterhaltspflichtigen beim Minderjährigenunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 24.9.2014 - XII ZB 111/13 -, FamRZ 2014, 1992 [m. Anm. Wolf] und Senatsurteil v. 3.12.2008 - XII ZR 182/06 -, FamRZ 2009, 314).
3.Der im Jahr 2022 gezahlte Kinderbonus ist als Bestandteil des Kindergelds gemäß § 1612b I BGB bedarfsmindernd anzurechnen, bei Betreuung eines minderjährigen Kindes durch einen Elternteil mithin zur Hälfte.
Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen
Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland
Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland
Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Familienrecht.
Alle Onlineseminare zu Familienrecht finden Sie hier
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Fragen und Antworten