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Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers

Güterrecht - Abwehrinteresse gegen Titulierung des Trennungszeitpunktes

Allein die Benennung des Trennungszeitpunkts in der Beschlussformel oder in den Entscheidungsgründen eines zur Auskunft und Vorlage von Belegen verpflichtenden Beschlusses in einem Zugewinnausgleichsverfahren begründet keine isolierte Feststellung des Trennungszeitpunkts, aufgrund derer dem Rechtsmittelführer ein der Höhe nach zu schätzendes Abwehrinteresse gegen die Titulierung des Trennungszeitpunktes nicht abgesprochen werden könnte (im Anschluss an Senatsbeschlüsse v. 8.7.2020 - XII ZB 334/19 -, FamRZ 2020, 1572  und v. 13.2.2019 - XII ZB 499/18 -, FamRZ 2019, 818 [m. Anm. Bergschneider).

 

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14.10.2025

Informationen

BGH
Urteil/Beschluss vom 04.06.2025
Aktenzeichen: XII ZB 140/24IV

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Unterhaltsrecht - Auskunftsansprüche des Sozialleistungsträgers

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