Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Verfahrensrecht - Formerfordernisse der Einlegung einer Beschwerde

§ 64 FamFG

Eine Beschwerde ist formgerecht eingelegt, wenn trotz fehlerhafter Bezeichnung der angegriffenen Entscheidung aufgrund der Angaben in der Beschwerdeschrift und den sonstigen aus den Verfahrensakten erkennbaren Umständen vor Ablauf der Beschwerdefrist für das Gericht nicht zweifelhaft bleibt, welche Entscheidung angefochten wird, und es anhand der im Übrigen richtigen und vollständigen Angaben in der Rechtsmittelschrift nicht daran gehindert ist, seine verfahrensvorbereitende Tätigkeit aufzunehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 20.5.2015 – XII ZB 368/14 –, FamRZ 2015, 1276).

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30.11.2023

Informationen

BGH
Urteil/Beschluss vom 02.08.2023
Aktenzeichen: XII ZB 432/22

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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